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Schlußprotokoll.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum Ab-
schlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrages wegen Herstellung einer Eisenbahn
von Gera nach Eichigt zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige
Schlußprotokoll noch die nachstehenden Erklärungen aufgenommen worden, welche, ohne
daß es einer besonderen Ratifikation derselben bedarf, mit dem Vertrage selbst, sobald
dieser ratificirt sein wird, gleiche Krast und Gültigkeit haben sollen.
Zum Art. 1 des Vertrages. Man ist allseitig darüber einverstanden, daß
die Fortsehung der im Vertrage bezeichneten Bahn von Eichigt aus in der Richtung
der Mainlinien als ein dem gegenwärtigen Vertrage zu Grunde liegender Zweck im
Auge behalten werde, daß daher die betreffenden Territorial-Regierungen die Verpflich-
tung übernehwen, nicht blos solche Fortsetzungen im Allgemeinen zu genehmigen, sondern
auch keine Einrichtungen zu treffen resp. zu gestatten, welche den angegebenen Haupt-
zweck wesentlich erschweren oder vereiteln würden.
In gleicher Weise sind die vertragschließenden Regierungen darüber einverstanden,
auch auf die weitere Verfolgung des Projektes einer Eisenbahn von Triptis nach Hof
Bedacht zu nehmen. Die durch den Ausbau dieser Bahnstrecke zu gewinnende Linie
Gera-Hof ist bereits bei den kommissarischen Verhandlungen, welche dem gegenwärtigen
Vertragéschlusse vorausgegangen sind, in gemeinsame Erwägung gezogen worden, und
nach den ursprünglichen Absichten der kontrahirenden Regierungen würde schon der ge-
genwärtige Vertrag auf die Sicherstellung der Linie Gera-Hof ausgedehnt worden sein,
wenn nicht die Fürstlich Reußische Regierung sich zu ihrem Bedauern für jegt außer
Stand sähe, dies Unternehmen in gleicher Weise zu unterstützen, wie solches von den
übrigen kontrahirenden Regierungen beabsichtigt und auch von der bei den Verhand-
lungen betheiligt gewesenen Königlich Baprischen Regierung in Aussicht gestellt worden
war.
Die Fürstlich Rleußische Regierung gibt jedoch hie Hoffnung nicht auf, die ihr in
dieser Hinsicht entgegenstehenden Schwierigkeiten in der Folge beseitigen zu können. Mit
Rücksicht hierauf erklären die übrigen kontrahirenden Regierungen auf den Wunsch der
Fürstlich Reußischen Regierung, daß Sie Sich zum Abschlusse eines Vertrages wegen
der Eisenbahnstrecke Triptis= Hof auf den allgemeinen Grundlagen, über welche bei den
erwähnten Vorverhandlungen in Betreff der Einheitlichkeit der Unternehmen Gera-Eichigt
und Gera-Hofs, sowie in Betreff ihrer Subvention Einverständniß erzielt worden war,
auch ferner bereit finden lassen, und einen hierüber zu schließenden Vertrag Ihren Landes-
vertretungen zur Zustimmung vorlegen wollen, jedoch nur unter der Voraussehzung einer
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