Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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Gesetzsammlung 
für die 
Furstlich Reußischen Lande füngerer Linie. 
Ministerial. deh vom 6. Juli 1366, das Regulativ über die Prüfungen, die Ausbildung 
d die Beschäftigung der Rechtskaldidaten, Akzessisten und Anditoren betr. 
Nachdem von uns mit der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung zu Weimar 
und den Regierungen der Fürsienthümer Schwarzburg= Rudolstadt und Schwarzburg- 
Sondershausen ein Regulativ über die Prüfungen, die Ausbildung und die Beschäf- 
ligung der Rechtskandidaten, Akzessisten und Auditoren vereinbart worden ist, so wird 
dasselbe mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten in Ausführung des 
. 2 des Gesehes vom 8. April 186.441, die Prüfung der Kandidaten der Rechtswissen- 
schaften betressend, hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Gera, am 6. Juli 1866. 
Fürstlich Neuß-Plauisches Ministerium. 
v. Harbou. 
Semmel. 
Regulativ 
über die Prüfungen, die Ausbildung und die Beschäftigung der 
Rechts-Kandidaten, Akzessisten und Anditoren. 
J. Die erste Prüfung betreffend. 
8. 1. 
Die Prüfung der Rechts-Kandidaten (Akzessisten-Examen) findet der Regel nach zwei 
Mal in jedem Jahre, zu Anfang und um die Mine des Jahrco, statt. 
Ausgegeben am 25. Juli 1866. 11
	        
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