Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Keuß jüngerer Linie. 
No. 825. 
  
Inhalt: Geseb zur Einführung der neuen Sauvung für die Magdebun#ische Land-Feuersozietät. 
  
Gesetz 
vom 10. Juli 1913 
zur Einführung der neuen Satzung für die Magdeburgische 
Land-Feuersozietät. 
Wir 
Beinrich der Siebenundzwanzigste 
von Goltes Gnaden jüngerer Ainie regierender Fürs Reuß, Gras und Herr von Plauen, 
Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schlei; und Lobenslein ric. eir. 
verordnen mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 
81. 
Der unter dem 15. Mai 1912 vom Königlich Preußischen Herrn Minister 
des Innern genehmigten Satzung für die Magdeburgische Land-Feuersozietät 
wird, soweit sich ihre Bestimmungen nicht auf bereits bestehende Gesetze gründen 
und soweit sie solcher gesetzlichen Begründung bedürfen, hiermit Gültigkeit 
verliehen. 
Ausgegeben am 30. Juli 1913.
	        
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