Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Gesetzsammlung 
lür das 
Fürstentum Reuf jüngerer Linie. 
No. 826. 
Inhalt: Landesherrliche Verordnung, betresiend die erste juristische Prüsung. 
  
  
Landesherrliche Verordnung 
vom . September 1913, 
betreffend die erste juristische Prüfung. 
Wir 
Heinrich der Siebenundzwanzigste 
von Gottes Guaden jüngerer Tinie regierender Kurn Reuh, Graf und Derr von Mauen, 
Derr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenslein etc. elr. 
verordnen im Einvernehmen mit den bei dem gemeinschaftlichen thüringischen 
Oberlandesgerichte in Jena beteiligten Regierungen in Ergänzung der Ver- 
ordnung vom 29. Juli 1908, betreffend die juristischen Prüfungen und die Vor- 
bereilung zum höheren Justizdienst, — Gesetzsammlung Bd. XXVI S. 205 ff. — 
was folgt: 
I. 
Die Studierenden können den Gang ihrer Studien selbst bestimmen und 
die Vorlesungen unter verständiger Würdigung ihres inneren Zusammenhangs 
nach eigenem Ermessen auf die Semester verteilen. Vorlesungen, die den 
Studierenden den lUleberblick über die ganze Nechtsordnung und das Verständnis 
Ausgegeben am 2... September 1913.
	        
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