Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jängerer Linie. 
Nr. 841. 
Inhalt: Mäus terial Berordnung zur Abänderung der Ministerial-Berordnung vom 17. Juli 1912 über 
Zusiellungswesen in Verwaltungssachen 
  
  
  
Ministerial= Verordnung 
vom 23. August 1914 
zur Abänderung der Ministerial-Verordnung vom 17. Juli 1912 über 
das Zustellungswesen in Verwaltungssachen. 
Die Ministerial-Verordnung über das Zustellungswesen in Verwaltungs- 
sachen vom 17. Juli 1912 (Gesetzs. Bd. XXVIII S. 129) wird folgendermaßen 
abgcändert: 
I. 
In § 3 werden die Worte „im Staatsgebiet des Fürstentums Reuß j. L., 
aber“ gestrichen. r 
II. 
§* 4 erhält folgende Fassung: 
„Die Zustellung an Personen außerhalb des Reußischen Staats- 
gebietes, aber innerhalb des Deutschen Reiches, kann auch durch 
Ersuchen der zuständigen Behörde erfolgen.“ 
III. 
6 5 lautet künftig: 
„Bei Zustellungen an Unteroffiziere oder Gemeine des aktiven 
Heeres oder der aktiven Marine muß die Aufschrift an diese selbst 
gerichtet sein unter genauer Bezeichnung des Truppenteils (Konpagnie, 
Eskadron, Batterie des zu bezeichnenden Regiments usw)., zu dem sie 
gehören, und unter Beifügung des Zusatzes „zu Händen des Chefs 
Ausgegeben am 26. August 1911. 46
	        
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