Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 843. 
  
Inhalt: Landtagsabschied für den am 25. Jannar 1014 erösineten Landtag. 
— — 
Landtagsabschied 
für den am 25. Januar 1914 eröffneten Landtag. 
  
Wir 
Heinrich der Siebenundzwanzigste 
von Gottes Gnaden Jüngerer Kinie regierender Fürsn Reuß, Gras und Herr von Plauen, 
Herr zu Greiz, Mranichseld, Gera, Schleiz und Kobenstein ectr. elr. 
eröffnen bei dem Schlusse des von Uns auf den 25. Jannar 1914 einberufenen 
Landtags diesem Unsere Entschließung bezüglich der stattgehabten Verhandlungen 
wie folgt. 
Die 
– 
# 
Vorlagen, betreffend: 
. Gemeindeordnung für das Fürstentum Reuß j. L., 
l 
Staatshaushaltsctat auf die Finanzperiode 1914·15, 
Zweites Nachtragsgesez zum Volksschulgesetz, 
Nachtragsgesetz zum Gesetz vom 2. Juni 1911 über die Besoldungen 
der Geistlichen und die Versetzung der Geistlichen in den Ruhestand, 
Gesetz, betreffend Abänderung des Gerichtskostengesetzes, der Gebühren- 
ordnung für Notare und Rechtsamvälte, sowie der Gebührenordnung 
für Zeugen und Sachverständige, 
Gesetz, betreffend die Verwendung der lleberschüsse der Landessparkassen, 
Ausgegeben am 27. Jannar 1915. 4
	        
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