Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

L 
Gesetzsammlung 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Nr. 848. 
. Inhalt: Aerardnung, die Dienst und staatneigenen Mieiwohnungen der Staatsbeamten betressend. 
  
  
Verordunung, 
die 
Dienst= und staatseigenen Mietwohnungen der Staatsbeamten 
betreffend. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten haben Ihre Durchlaucht 
die Fürstin zu bestimmen geruht, daß an Stelle des der Verordnung vom 
16. April 1856 angefügten Regulativo, die Rechte und Obliegenheiten der Be- 
wohner von Dienstwohnungen betreffend (Gesetzsammlung Band XI. S. 35), 
die hierunter abgedruckten „Vorschriften über die Dienst= und staatsgeigenen 
Mietwohnungen der Staatsbeamien“, und zwar mit verbindlicher Kraft vom 
1. April 1915 
ab zu kreten haben, was zur Nachachtung für die Beteiligten andurch zur öffent- 
lichen Kenntuid gebracht wird. 
Gern, den 10. Februar 1915. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
v. Hinüber. 
Auegegeben am I Mär; 1915.
	        
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