Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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9. Felbfruͤchte und Getrelde in Garben, wle derglelchen unmittelbar vom Felbe elngefuͤhrt 
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werden; Flachs und Hanf, geroͤstet oder ungeroͤstet, in Stengeln und Bunden; ferner 
Gras, Futterkraͤuter und Heu, auch Heusaamen; 
. Gartengewaͤchse, frische, als: Blumen, Gemuͤse und Krautarten, Kartoffeln und Ruͤ- 
ben, eßbare Wurzeln ꝛc., auch frische Krappwurzeln, inglelchen Feuerschwamm, roher; 
auch ungetrocknete Cichorlen; 
11. Gefluͤgel und kleines Wildpret aller Art; 
42. Glasur- und Hafnererz (Ala##ilous); 
13. Gold und Silber, gemuͤnzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß ber fremben silber- 
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baliigen Scheidemünze; 
Hausgerä#che und Effekten, gebrauchle, getragene Klelder und Wäsche, gebrauchte Fa- 
brikgerdthschasten und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anflehenden Jur elgenen Be- 
anntung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekcen, Insbfern 
aie Ausstattungsgegenstände von Auslänbern siud,, welche sich aus Veranlassung ihrer 
Verhelrathung im Lande niederlassen; 
15. Holz: Brennholz belm Landeransporke, auch Relßig und Besen daraus, serner Bau- 
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und Nutzbolz (elnschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nilcht 
nach elner Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
Anmerkung: Dem Landtransporie wird das Versloͤsen in losen Stuͤcken auf Floßka- 
naͤlen und Floßdaͤchen gleichgeachtet. 
. Kleldungsstuͤcke und Waͤsche, welche Relsende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- 
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowle Geraͤthe und In- 
strumente, welche reisende Kuͤnstler zur Ausuͤbung lhres Berufes mit sich fuͤhren, inglel- 
chen Musterkarten und Muster in Abschnseten oder Proben, dle nur zum Gebrauche als 
solche geeignec sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner dle belm Eingange über 
dle Grenze zum Personen= oder Waacentcausporke dienenden und nur deshalb eingeben- 
den Wagen und. Wasserfahrzeuge, lebkere mit Einschluß der darauf befindlichen ge- 
brauchten Inwenkarsenstücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern 
Inländische Schisse die nämlichen oder glelchariige Inventarlenstücke elnführen, als 
sie belm Ausgange an Bord hatten; Reisegeräcbe, auch Verzehrungsgegenstände zum 
Reiseverbrauch; 
Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder sür landesherrliche Kunfklastleukce und 
Sammlungen, auch aondere Gegenstände, welche für Biblsorheken und andere wissen- 
schafellche, besonders naturbistorische Sammlungen öf fentlicher Anstalten elngehen;
	        
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