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ungebleichte und ungefaͤrbte Leinewand,
Oelkuchen,
bölzerne Reise (Faßbänder),
Schrot von Gekreide im gewöbnlichen klelnen Grenzverkehr,
ieh.
In Bezug auf dlese Artikel bedarf es, soweie der Transpore zur Einfuhr in bas
andere Vereinsgebiet vom Orte der Eczeugung bis zum Bestimmungsorte lediglich zu
Lande erfolge, eines Nachweises des inländischen Ursprungs niche, vielmehr genügt der
Umstand, dah sie ummltkelbar zu Lande und ohne vorherigen Wasser-Transport in das Ge-
blee des andern Vereins übergehen, um sür sie die vertragsmäßige Seeuersreiheit oder
Ermößigung der Eingangsabgabe in Auspruch zu nehmen. Das bloße Uebersetzen über die
Elbe oder Weser, wo dleselbe die Zoll- und Seceuergreuze bildee, wird dem Transporke zu
Lande glelch geachtet.
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Sollen Gegenstände, süc welche es nach vorstehendem F. bel dem Transpore zu Lande
elnes Ursprungs-Certisicacs nicht bedarf, zu Wasser, oder andere der in den 9F. 3. ange-
gogenen Werzeichnissen der Tarif-Erleichterungen ausgeführten Gegenstände in das Gebier
des andern Vereins versande werden, so hac der Werfender der guständigen Behörde des
Absendungsortes, oder der dlesem Orte zunächst belegenen, eine nach dem beiliegenden Mu-
ster zum Ursprungs-Zeugnisse schrifclich abgesohte Anmeldung vorzulegen. Diese Anmel-
dung muß enkthalten:
a) Die Gattung und Menge der Gegenstände nach dem Maßstabe, welchen der Tarif
der I#udirecten Steuern angiebt; die Menge nach dem Brurto= und Necto-Gewichte
in Buchstaben ausgedrückt. #
Kann wegen mangelnder Woage-Geräthschaften bel Gegenskänden, die dem Maßstabe
des Tarlss zufolge nach dem Gewichte anzugeben sind, das Gewiche nicht angegeben wer-
ben, so genügt stalt dieser Angabe, die Anmeldung des Gegenstandes nach den landesübll
chen und gewerblichen Mahlläben. 6
b) Dle Zahl der Colll und deren Zelchen und Nummer.
c) Die Are der Waare, und zwar ulcht alleln die Bezeschnung der Torlf- Kothrgorle,
wozu sie gehörk, sondern auch die elwanige besondere Elgruthümlichkelt kbrer Hperiel-
len Unterscheidungsmerkmale, so wie dle etwanige Bezeichnung der Waare durch
Fabrikstempel oder durch andere Merkmale.
c0 Bel Bersendungen durch Produceneen und Fabrikanken die Wersicherung an Eides