Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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Die aus der decimalen Abstufung der Kilogramm-Reihe heraustretenden Stuͤcke 
von 50 Pfund und ½ Pfund sind nur mit der Bezeichnung 50 Pl. oder # und 
½ PE oder i zu versehen. 
Bei allen Stücken der Kilogramm-Reihe von 50 k. bis 0,5 K. wird auch die 
alleinige Bezeichnung nach ihrem Werthe in Pfunden zugelassen. 
Außerdem ist es gestattet, die Bezeichnungen nach Centnern und Neu-Lothen, wobei 
die Abkürzungen Cir. und NI. anwendbar sind, den im Obigen zugelassenen Bezeich- 
nungen hinzuzusügen. 
Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung der zulässigen Bezeichnungen 
nach Maaßgabe der vorstehenden Besiimmungen:
	        
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