Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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M 182. Höchste Verordnung, eine Erläuterung des Gesetzes wegen Verpslichiung der Unitrihauen 
zum Kricgödiensle vom 2. Jannar 1823 betr. rom 2. Februar 1847. 
Von Gottes Gnaden, Wir Heinrich der Zwei und Sech- 
zigste, Stammes Aeltester, und Wir Heinrich der Zwei und 
Siebenzigste, der Jungern Linie souveraine Fursten Reuß, 
Grafen und Herren von Plauen, Herren zu Greiz, Krannichfeld, 
Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 
Do durch die für Unsere elnzelnen Landesthelle erlossenen Spezialverordnungen das 
Alter der Militairpflicheigkelc von dem durch das Rekrutirungsgeseh vom 2. Januar 1823 
sestgesetzenn Zeitpunkte auf das 21. Lebensjahr Hinausgerückt, lernächst auch das Gröhen= 
Mmaaß der militaiepflichtigen jungen Mannschafe von 5 Fuß 7 Zoll auf 5 Fuß 8 Zoll er- 
böht worden ist, dadurch aber der Fall, daß ein nach Maßgabe des Rekrutirungsgeseces we- 
gen Mahmangels zurückzustellender Mann erst späcer noch die erforderliche Größe erreichr, 
gegenwäctig welt seltener vorkommen kann, als früher, so baben Wir Uns, in Berückscch- 
tigung, daß eine solche Zurückstellung und die damie verbundene wlederholte Zuziebung zu 
den Aushebungen der nächsten Jobrgänge für die berhelllgten Individuen ulcht selten mie 
mannichfachen Beschwerden verbunden ist, bewogen gefunden, Hierdurch unter Aufbebung der 
im §. 8. unker Nr. 2. des Gesetzes wegen Verpflichtung der Unterthanen zum Kriegsdieenste 
vom 2. Januar 1823 enthaltenen Bestimmung zu verordnen, daß diejenigen sungen Leute, 
wesche mie dem Elntritte ihrer Milikairpflichtigkeit das vorschristsmäßige Moß nicht haben, 
fernerbin nicht mehr zurückgestelllt, sondern vom Militairdienste sosort völlig sreigesprochen 
werden sollen. 
Urkundlich haben Wir gegenwäriige Verordnung elgenhändig unterschrieben und mit 
Unseren Fürstlichen Wappen besiegeln laslen. 
Gegeben Schloß Schleig und Schloß Ebersdorf, den 2. Februor 1847. 
(TL. S.) H. d. 62. J. L. Fürst Reuß und in Auftrag 
Ihro des 7211 Herrn Fursten und Vettern 
Loden von Ebersdorf. 
 
	        
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