Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

Gesetzsammlung 
für das 
Firstethum Reuh jüngerer Linie. 
Nr. 748. 
  
* Durchlaucht der Erbprinz haben Sich infolge eingetretener dauernder 
Verhinderung Seiner Durchlaucht des Fürsten an der Führung der 
Regierung genötigt gesehen, auf Grund § 9 der Verfassungsurkunde die 
Regentschaft des Fürstentums zu übernehmen. 
Auf Höchsten Befehl bringen wir solches mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntnis, daß die in unserer Bekanntmachung vom 27. November 1892 (Gesetz- 
sammlung Bd. XXI S. 185) erwähnte Stellvertretung in der Regiermg sich 
durch die Uebernahme der Regentschaft erledigt hat. 
Gera, den 2. April 1910. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
v. Hinüber. 
Ausgegeben am 5. April 1910.
	        
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