Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

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8. Von Sal) (25. k.), wenn solcheo durch dle Häfen von 
Oanzig, Memel und über Millau elngeführt wird, zum 
Bedarf der Königlich Polnischen Salzjadminlstratlon un- 
ter Kencrole der Königlich Preußischen Salzadministra- 
tien, von der Preußischen Last 3 Aeht Von der Tonne. 
Hir.) Sor. . 
9. Von Heringen (25. 1.) . . 1100 
Anmerk. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den durch die Obermün (8), 
dungen ein= und über Neu-Berun ausgehenden Heringen erhoben 
10. Von Weizen und andern unter Nr. 11. nicht besonders genannten Gerreibearten, desgl. 
von Gülsenfrücheen, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel und dem 
Niemen eingebend und durch die Häsen von Danzig und Memel, auch durch Elbing 
und Königsberg öber Pillau ausgehend, vom Preußlschen Scheffes 3 Silbergt 
41. Von Roggen, Gerste und Haser, auf denselben Sermen ein und 
über die vorgenannten Häfen ousgebend, vom Preußischen Schessee 2 Sllbergr. 
nuo8., Abschn (e#. 
Von nachbenannten Gegenständen, wenn sse 
A. durch bie Odermöndungen oder über die nördliche Grenzlinle zilschen der Ober und 
dem Rheln, dlesen Serom ausgenommen, eingehen und über die Grenzlinie zwischen 
Neu-Berun In Schlesten und Schrding am Thurm in Bayern, beide ebengenamnte 
Orte eingeschlossen, wleder ausgeben, ober umgekehrt; ferner weun sse 
N. auf der llken Rbhelnseice landwärts ein= und auf der rechten Rheinselte ohne Ueber- 
schrellung der Oder wieder ausgehen; desgleichen wenn ste 
C. auf der rechten Rbeinselce (mie Ausschluß der unter Abschnitt I. gedachten Seraßen- 
züge) eln- und mie Ueberschreltung des Rheins wieder ausgeben, 
wlrd erhoben: 
  
  
  
  
  
  
*: Vom Zenmer. 
von boumwollenen Seuhlwaaren (Abtbellung II: Acc. 2. c.), neuen au[ene. —— 
Kleldern (18.), Leder und Lederarbeiten (24.), Wolle und wollenm.. 
Garnen und Waaren (41.0) 
  
" " ¾ · % 
Anmerk. Ben dlese Waaren auf den in den folgenden Abschnitten genomun Straßen durchgefuͤhrt 
en, so wird von denselben nur die dort bestimmte geringere Dnrchgangdabgabt erhoben
	        
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