Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Gesetzsammlung 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 609. 
Juhalt: Verordnung, die Bekanntmachung des Verlusteo von Inhabernapieren betressend. vom 
14. Dezember I#/## 
  
Verordnung, 
die Bekanntmachung des Verlustes von Juhaberpapieren betreffend, 
vom 13. Dezember 1900. 
Auf Grund der unsd durch § 52 der landesherrlichen Verordnung vom 
9. November 159y zur Anusführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner 
Nebengesetze (Gesetzsammlung Vd. XXIII. S. 215) ertheilten Höchsten Ermäch- 
tigung bestimmen wir hiermit in Ergänzung des § 4 dieser Verordnung, daß 
die Bekanntmachung des Verlustes eines Inhaberpapiereo in dem Derutschen 
Reichvanzeiger seiteno der Polizeibehörden in solchen Fällen, wo dies im öffent- 
lichen Interesse, insbesondere z. B. zur Verfolgung eince im Inlande verübten 
Diebstahls 2c. oder in Folge des Ersuchens einer ausländischen Regierung er- 
forderlich oder wünschenswerth erscheint, auch ohne Antrag der Eigenthümer, 
also von Amtswegen zu erfolgen hat. 
Gera, den 13. Dezember 1900. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Engelhardt. c. 
Auogegeben am 19. Dezember 1900.
	        
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