Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

295 
weitere Handels- und Zollverträge mit Oesterreich und den außerdeutschen gröheren Staa- 
ten reichliche Ausgleichung finden mögen. 
Für den Handelsverkehr in Deutschland ist das zur Geltung gekommene allgemeine 
dentsche Handelsgesetzbuch von Bedeutung. Die damit in Verbindung stehende Frage, 
ob und in welcher Weise eigene Handelsgerichte herzustelleu seien, muß namentlich in Be- 
treff der Stadt Gera weiterer Erwägung vorbehalten bleiben. 
Die neue Gewerbeordnung ist in das Leben getreten, ohne daß sich die Besorgnisse ver- 
wirklicht hälten, welche von verschiedenen Seiten sich an dieselbe knüpften, und läßt in wei- 
terer Entwickelung der ihr zum Grunde liegenden Freihelt der Bewegung die guren Früchte 
boffen, die durch ihren Erlaß allmälig heranreifen sollten. 
Die in naber Aussicht sichende Eröffnung der Gera-Gößniher Etsenbahn verspricht 
dem Gerager Landestheil neue Vortheile, die Wir in glelcher Maaße Unserm Oberlande 
durch Herstellung von Eisenbahnverbindungen zugewendet zu sehen sehnlich wünschen. 
Jede Gelegenheit zur Förderung dieser wichtigen Angelegenheit wird Unsere Staatorc- 
gierung auch ferner mit Eifer ergreifen. 
Für die Landwirthschaft, vorzugsweise des Oberlandes, halten Wir ein Gesetz über 
die Benuhung des Wassers und über den Schuß gegen dasselde für erforderlich und wer- 
den darüber, nachdem die biöher gemachte Vorlage unerledigt geblieben ist, mit dem näch- 
sten Landtage weiler verhandeln lassen. 
Von eingreifender landwirkhschaftlicher Bedeutung, besonders für das Oberland, ist 
auch die Durchführung der Ablösungen, zu deren Förderung Wir Erlämerungen und 
Zusäte zu der früheren Gesepgebung in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Land- 
tags erlassen haben, obgleich Wir lehztere, insoweit sie die von Unserer Regierung weiter 
gemachten Vorschläge abgelehnt hatten, nicht allenthalben billigen konnten. 
Das Brandunglück, welches eine Sladt Unsero Oberlandes betroffen hat, haben Wir 
von Herzen beklagt und sind im Einverständniß mit dem Landtage bemüht gewesen, die 
nachtheiligen Folgen davon zu mildern. 
Die eingetretene neue Organisation der Gerichtbehörden des Fürsienthums und die 
ramit in Zusammenhang siebende Aenderung des Staafgerichtsverfahreno sind den für 
zeitgemäß geltenden Erfordernissen einer sicheren und beschleunigien Rechtepslege ensspre- 
chend. Die zugleich eingeführten freien Gerichtstage und Friedensgerichte werden üich 
immer mehr als wohlthälig erweisen; die wegen Abhaltung der ersieren vor Kurzem vom 
Landtage genehmigie Modifikarion werden Wir zur Vollziehung gelangen lassen. Bei 
den biaher nach Fächern abgetheilten Justizämtern in Gera, Schleiz und Lobenstein lieg!, 
nach darüber stallgehabter sachkundiger Begutachtung eine Umgestaltung nach Terrikorial= 
gränzen in Unserer Absicht. 
Den Bestrebungen, die sich in Deutschland nach größerer Gleichben dee Civilrecht 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.