Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Enklaven Rossow, Neheband und Schönderg, des Großherzoglich Oldenburzischen 
Fürstenthums Birkenfeld, des Herzogihums Anhalt, der Fürstenthümer Waldeck und Pyr- 
mont, des Fürstenthums Lippe und des Landgräflich Hessischen Oberamtes Meisenheim, 
als im Namen der übrigen Mitglieder des deuschen Zoll= und Handelsvereins, nämlich: 
der Krone Hannover, sowohl für Sich als für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe, der 
Krone Württemberg, des Großherzogthumo Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Groh- 
berzogthums Hessen, sowohl für Sich als für das Landgräflich Hesssche Amt Homburg, der 
den Thüringischen Zoll- und Handelaverein bildenden Staaten, namentlich: des 
Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen= Coburg-Gotha, der Kärstenthümer Schwarzburg-Rudolstant und Schwarz- 
burg-Sondershausen, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie, des Herzogthums Braun- 
schweig, des Herzogthums Oldenburg, des Herzogthums Nassau und der sreien Siadt 
Brantun einer Seits, 
un 
Selne Majestät der Kaiser von Oeflerreich, zugleich in Vertretung des souverainen Für- 
stenthums Liechtenstein, andererseils, 
von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten durch aus- 
gedehnte Zollbefreiungen und Zollermählgungen, durch verelnfachte und gleichförmige Zoll- 
behandlung und durch erleichterte Benugung aller Verkehrs-Anstalten in umfassender 
Weise zu fördern, und in der Absicht, Ihre Jolleinnahmen zu sihern, und die allge- 
meine deulsche Zolleinigung anzubahnen, haben über die Erneuerung und enlsprechende 
Abänderung und Erweiterung des zwischen ihnen bestehenden Handels= und Joll-Vertrages 
vom 19. Februar 1853 Unterhandlungen eröffnen lossen und zu diesem Zwecke zu Be- 
vollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
rhöchs Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Phillpsborn 
un 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanz-Rath Gustav Hasselbach, 
Seine Majestät der Könlg von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ministeriul-Rash Moritz von Reichert 
und 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allethöchst Ihren Geheimen Finanz-Rath Julius Hans von Thümmel; 
und 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich: 
Allerhöckst Ihren Wirklichen Geheimen Nath und Vorstand der Ministerlal-Sek- 
dion für die indirekten Abgaben Dr. Carl Frelherrn von Hock,
	        
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