67
Gesetzsammlung
für dle
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 211.
1) Ministerial= eimmtmachu den Bau des Eisenbahn Gößnitz-Gera belr.,
vom 30. Juli!
Nachbem Se. Durchlaucht, der Fürs, einen mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgi-
schen Regierung am 27. Mai dieses Jahres durch Regierungsbevollmächtigte abgeschlos-
senen, die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Säch-
sisch-Baierische Staats-Eisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn
betressenden Staatsvertrag zu ratifiziren, sowie ferner der zum Bau dieser Bahn gebil-
deten Eisenbahn-Gesellschaft die erforderliche landeohemliche Konzession zu ertheilen, auch
deren Statuten zu besiätigen gnädigsi gerubt hat, so wird im Nachsiehenden unter A
ein Auszug aus dem ersigenannten Staatsvertrage, desgleichen unter B die landesherr-
liche Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde nebst den ihr belgegebenen Konzessions-
Bedingungen und Statuten zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht.
Gera, am 30. Juli 1863.
*9w Ministerium.
v. rbou.
Muͤnch.
A.
Vertrag
zwischen Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg und Sr. Durchlaucht
dem regierenden Fürsten Reuß lüngerer Linie über die Herstellung einer von Gera
ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch-Baierische Staats. Eisenbahn
fübrenden und in letztere einmündenden Eisenbahn.
Nachdem Seine Hohcit der regierende Herzog von Sachsen-Altenburg und Seine
Durchlaucht der regierende Fürst Reuß jüngerer Linie auf dicfallsiges Ansuchen be-
Ausgegeben den 12. August 1863. 12