Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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14) Bekanntmachung, die Abfertigungsbesuguisse des Herzogl. S. Meiningischen Steucramtes zu 
Römhild 
(Pukl. Im Amts= und Vererdnungsbl. am 22. Juni 1381.) 
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist dem Herzoglich Sachsen- 
Meiningenschen Steueramt zu Römhild vom 1. Juli d. J. an die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen 1I. ertheilt worden: was andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Gera, den 13. Juni 1851. 
Fürstlich Reuß-Müauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
.....— 
15) Vekannkmachung, die Abserligungsbesugnisse verschiedener Großh. Oldenburg. Zollämter belr. 
(Publ. lm Amtis= und Vererrnungebl. om 22. Juni 1831.) 
Nach einer von dem Großberzoglich Oldenburgischen Staatsministerium in Olden- 
burg auler gelangten Mittheilung ist mit dem 1. d. M. zu Ochtum (im Hauptamts- 
bezink Delmenhorst) ein Nebenzollamt 1l. errichtet und sind dessen Befugnisse folgender- 
maßen bestimmt worden: 
1) zur Erhebung des Eingangszolls für alle Gegenstände bis zu 50 thl., 
2) zur Ausstellung von Deklarationsscheinen für die unter Berührung des Auslandes 
von dort zu versendenden Gegenstände des freien Verkehrs, 
3) zur Absertigung der mit Deklarationsscheinen dort ankommenden Gegenstände. 
Als Zollstraße für dasselbe wird der Ochtumfsluß bezelchnet. 
Sodann sind nachstehend benannten Nebenzellämtern I. und 11. im Interesse des 
Verikehrs die daneben bemerkten erweiterten Besfugnisse extheilt worden: 
a) den Nebenzollämtern I. zu 
Hooksiel, 
Ellenserdammersiel, 
Fedderwardersiel, 
Großensiel, 
Strehausen, 
Elofleth 
zur Eingangelehandlung von Simn in unbeschränkter Menge;
	        
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