Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Gesetz sammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 168. 
Regulativ 
über 
Erhebung und Controlirung der Spielkarten-Stempel-Abgabe. 
  
In Gemäsheit der durch das höchste Patent vom 22. Juli dss. Is. dem Fürsilichen 
Mintsterium ertheilten Ermächtigung wird bierdurch zu Ausführung der wegen des Kar- 
tenstempels ergangenen allgemeinen Bestimmungen Folgendes verordnet: 
8. 1. 
Vom 1. Okiober dssô. Js. an ist der Gebrauch ungestempelter Spielkarten verboten. 
8. 2. 
An Spielkartenstempel wird erhoben 
10 Sgr. von einer Tarokkarte, 
5 Sgr. von einer L'Hombre= oder Whistkarte, 
2 Sgr. 6 Pf. von einer deutschen Spielkarte. 
Die Abstempelung geschieht mittelst eines Stempels, auf welchem das Fürstliche 
Wappen und der Preiß der Stempelabgabe sowie die Jahrzahl angegeben sind, mit 
schwarzer Farbe. 
Zu Anfang jeden Jahres wird die neue Jahrzahl dem Stempel beigesügt und durch 
Ausgegeben den 29. Seplember 1854. 12
	        
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