Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 156. 
  
  
1) Bekanntmachung, die zeitweise Aufhebung des Eingangszolles vom Reis betr. 
(Pukl. im Amts= und Berordnungskl. om 16. November 18533.) 
Nachdem die Zollvereins-Regierungen sich in dem Beschlusse geeinigt haben, daß 
nach dem Vorgange in den Stenewereinsstaaten auch für den Vereich des Zullvereln# 
die Erhebung des Eingangszolles für Reis vom 10. d. Mts, ab bis zum 
Ablauf dieses Jahret eingestellt werden soll: so bringen wir Solches hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß, und haben sich die sämmtlichen Stenerhebesiellen hiernach zu 
achten. 
Gera, den 9. November 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. Sch 
hlick. 
— — — 
2) Verordnung hinsihtlich der polizeilichen Kontrole über die auf den Dorfschaften in Arbeit 
stehenden fremden Handwerkögesellen. 
(Pubt. lm Amis= und Vererdonungsbl. am 10. Nevbr. 1833.) 
Da wahrzunehmen gewesen, daß die polizeiliche Kontrole über die auf den Dorf- 
schaften in Arbei#t stehenden fremden Handwerksgesellen bisher in ungleichmäßiger, nicht 
immer ausreichender Weise gehandhabt worden ist: so werden zur Beseitigung der des- 
fallligen Mängel mit Höchsier Genehmigung Sereuissimi folgende Bestimmungen ertheilt 
und resp. von Neuem eingeschärft: 
Ausgegeben den 7. Dezember 1853. 10
	        
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