Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Anlage E. (u 8 32.) 
Bestimmungen 
über die Beschaffenheit der zu militärischen Jwechen bestimmten 
HKahrzeuge und Grschirre nebst Zubehör. 
1. Die Fahrzeuge sollen vierrädrig und in Anbetracht der nolhwendigen Lenlbarkeit nicht 
zu lang gebaut sein, möglichst nur 12, nicht über 15 Ctr. wiegen, ein storkes Untergestell 
mit Achsen von Stahl oder Eisen und mindestens 25 Cir. Tragsähigleil haben. Sie 
müssen ferner einen Langbaum besitzen mit abnehmbarer Wagendeichsel, zwei Sieuerleiten 
oder zwei Aufhaltern von doppellem Leder und einer Hinterbracke versehen sein. Die 
Höhe der auf Nabe und Felgenkranz mit eisernen Reisen versehenen Näder soll nicht 
unter 1 m und nicht über 1 m 60 em, die breite der Felgen nicht unter 5 und mög- 
lichst nicht über 8 cm belragen. Geleisebreite landesüblich. Hemmschuh oder andere 
Hemmvorrichtung erwünscht. Das Obergeslell hat entweder aus einem fesien Brelterkasten 
oder aus zwei Leitern mit Brettfüllung oder Korbgeflecht und cinem Brellerboden zu 
bestehen, muß vorn und hinten geschlossen, mit Spriegeln zum Auslegen eines Wagen- 
plaues und mit einem Sihbrelt bezw. Bocksih für den Fahrer ausgestaltci sein. Spann- 
leilen können mit geliefert werden. Der innere Beladungsraum von der Spriegelwölbung 
bis zum Wagenboden soll mindestens 2,25 chm betragen. 
. Die zweispännigen Geschirrzüge können nach Landessilte Kummt. oder Sielengeschirre — 
lehlere mit Halskoppeln — sein. Sie müssen Zugstränge von Hanf oder Zugkeiten 
haben; serner ist eine Krenzleine von Hanf, Bandgurt oder Leder und eine Halster nebsi 
starkem, mit Zügel versehenen Treusengebiß zum Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Ge- 
schirriheile müssen hallbar und in den Ledertheilen geschmeidig sein. 
3. An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern: 
1 Wassereimer aus Holz oder Blech, 
1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 kg W#enchirn, 
10 Bindestränge aus Hanf, 2 m 50 om bis 3 m 
1 Handlaterne (Sturmlalerne für Lichte), 
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1# Ctr. Hafer. 
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