Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 470. 
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 5. Dezember 1887, 
betreffend die Ergänzung der Bestimmungen über die Verladung 
und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen. 
Die vom Bundesrath beschlossene Ergänzung der Bestimmungen über die 
Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen vom 28. November 
1887, welche in Nr. 18 des Centralblattes für das Deutsche Reich zum Abdruck 
gelangt ist, wird hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gera, den 5. Dezember 1887. 
Fürstlich Reuß-Vl. Ministerium. 
Ior. E. von Benlwiß#. 
Dr. Winkler. 
Ausgegeben am 14. Dezember 1887.
	        
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