Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Ministerial-Bekanntmachung 
vom 29. Dezember 1889, 
den Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, 
die Zusammenlegung der Bczirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen 
Schwurgerichtsbezirken betreffend. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der Nachtrag zum 
Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer 
Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betresffend, nach ertheilter Zustimmung 
des Lanudtags und allseitig erfolgter Ratifikation hiermit zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
Gera, am 29. Dezember 1889. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Dr. E. v. Beulwitz. 
Dr. Winkler. 
Nachtrag 
zu dem Staatsbertrage vom 11. November 1878, 
die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen 
Schwurgerichtsbezirken betreffend. 
Die Staatsregierungen 
des Königreichs Preußeu, 
des Fürsteuthums Reuß jüngerer Linie, 
des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, 
des Herzogthums Sachsen-Meiningen, 
des Herzogthums Sachsen-Altenburg, 
der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 
des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie 
haben durch die Aneuen Bevollmächtigten, nämlich 
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