Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 576. 
  
Inhalt: Minesterialbelanmtmachunn vom 18. April 1#m, den Vertrag mit dem Oerzonthum Sachsen 
Alitenbung wegen Abünderung des Slaatsvertrans vom y. März 18 über die sernere Auf 
nahme und Verplegunn der Geisteslraulen aus dem Fürstenthume in der Jrrenanstalt des 
Genesungehausee zu Noda sowie die Erstatiun der nach dem abneänderten Vertrage für jeden 
dieser Geisteolranlen aus der Hauntstnatdlasse zu zahlenden Rente betressend. 
  
Ministerialbekkanntmachung 
vom 15. April 189y, 
den Vertrag mit dem Herzogthum Sachsen= Faten bent wegen 
Abänderung des Staatavertrags vom 0. März 1882 
über die fernere Aufnahme und Verpflegung der arssnrsten aus 
dem Fürstenthume in der Irrenanstalt des Genefungshauses zu Noda 
sowie die Erstattung der nach dem abgeänderten Vertrage für jeden 
dieser Geisteokrauken aus der Hauptstaatskasse zu zahlenden Rente 
betreffend. 
Auf im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilten Hüchsten Be- 
fehl Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der mit der Herzoglich Sächsischen 
Ausgegeben am 26. April 1899.
	        
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