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(Nr. 7242.) Allerhöchster Erlaß vom 11. November 1868., betreffend die Genehmigung des
Regulativs für die Organisation der Verwaltung des kommunalstaändischen
Vermögens und der kommimalständischen Anstalten in dem kommunal.
ständischen Verbande des Regierungsbezirks Kassel.
Auf den Bericht vom 8. d. Mts. will Ich in Gemäßheit der Sg. 2. und 28.
Meiner Verordnung pom 20. September 1867., betreffend die kommunalständische
Verfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Kassel, dem Antrage des
Kommunallandtages dieses Regierungsbezirks entsprechend, das anliegende
Regulativ für die Organisation der Verwaltung des kommunalständischen
Vermögens und der kommunalständischen Anstalten in dem kommunalständischen
Verbande des Regierungsbezirks Kassel
hiermit genehmigen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. November 1868.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
Re.