Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

( f47-). 
Gesebsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
14. 
  
26.) Eyxtract 
eines allerhdchsten Decrets vom Z#sten Juni 1380.) die Erluterung der 
106en Decision vom Jahre 17460. betreffend, 
vom 21sten Juni 1320. 
Seine Königliche Majestaͤt baben aus dem Vortrage des Geheimen Raths vom 
26sten Februar 1820. und dessen Anlagen ersehen, welche fernere Eroͤrterungen uͤber 
den Sinn der 10ten Decision vom Jahre 1740. die Aufhebung der Familien-Fidei- 
Commisse betreffend, bei der Gesetzcommission Statt gefunden haben, und wohin gegen- 
wärtig das Gutachten der tandesregierung und des Geheimen Raths über die zu erthei- 
lende authentische Erklärung dieses Geseßes gerichtet worden ist. 
SESe. Königliche Majestät wollen demnach, bei der Beurtheilung und Entscheidung der, 
wegen Aufhebung eines Familien-Fidei -Commisses angebrachten Gesuche, oder entstehen- 
den Streiktigkeiten, von jetzt an den Grundsatz beobachtet wissen, 
daß Familien-Fidei-Commisse, Majorate und Seniorate, die für die Descendenten 
des Srifters errichtet worden sind, nur dann erst geändert oder aufgehoben werden 
können, wenn sich von dessen Kindern und Kindeskindern keines mehr am teben 
befindet: und daß, wenn solche Stiftungen für andere Verwandte gegrundet wor- 
Gesetztammlung 13820. . 145 10
	        
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