Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1823. (6)

Gleitsbare  Straßen  im  Bezirk.

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a)  von  Oelsnih  nach  Poppengrün,  Falkenstein,
oder  Auerbach  ins  Gebirge,
b)  von  Oelsniß  nach  Plauen,
c)  von  Oelsnib  nach  Theuma,  Thoßfell,  Reichenbach,
  Zwickau,  nach  Dresden  oder  teipzig,
d)  von  Oelsnih  nach  Kärbiß  oder  Schleisß.
3.)  Von  Bayern  über  Hof,  Rosenthal,  nach  Plauen.
0.)  Von  daher  über  Mißlareuch,  Kornbach,  nach
Pausa.
10.)  Von  Böhmen  über  Klingenthal,  Raucenkranz,
nach  Auerbach.
11.)  Von  daher  nach  Falkenstein.
12.)  Von  der  Reußischen  Seadt  Zeulenroda  über
Pausa,  Syrau,  nach  Plauen,  oder  auch  von

Zeulenroda  über  das  Reußische  Dorf  Bernsgrün

  nach  Syrau  und  Plauen.

15.)  Die  Seraße  von  Plauen  über  Naundorf,  Kornbach
  nach  Schleis.

14.)  Von  Plauen  über  Thoßfell,  Reichenbach,  nach
Zwickau,  Dresden  und  teipzig.

15.)  Von  Plauen  über  Kleingera  nach  Greis.

10.)  Von  Plauen  über  Seeinsdorf,  Elsterberg,  nach
Greiß.

17.)  Von  Reichenbach  über  Waldkirchen  und  Irfersgrün
  ins  Gebirge.

13.)  Von  Auerbach  nach  Haupsmannsgrün  ins

Gebirge.

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Erhdhung  oder  Ermaͤßigung

der  im  9.  5.  der  Gleitsordnung

geordneten  allgemeinen
Gleitssaͤtze.

7.)  uͤber  Steinsdorf,  Elsterberg,
nach  Greitz,

8.)  von  Reichenbach  über  Waldkirchen
  und  Irfersgrün  ins
Gebirge,

0.)  von  Auerbach  nach  Hauptmannsgrün
  ins  Gebirge,

wird  für  jetzt,  und  bis  zu  ihrem

Baue,  vom  Fuhrwerke  nur  die

Hälfee  der  Gleikssätze  erhoben,

 

 

 

Aufgehobene  Bei-Gleits-Einnahmen

und  Wegegelder.

——

Kloschwis,
Kröstau,
Meßbach,
Möschwis,
Oberpirk,
Reusa,
Rösnitz,
Rodersdorf,
Schönlind,
Schönberg,
Schönau,
Schwand,
Seeins.
Stoͤckigt,
Schneckengruͤn,

Tauschwitz,

Thiergarten,
Tobertitz,
Trieb,
Unterlosa,
Voigesgrün,
Wezelgrün,
Zobes,
Zwoschwi#.