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Lit. C.
Tarif der Recognitionsgebuͤhr fuͤr die Elbe.
1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse, J4. Klasse,
a). Mit Ladung. unter 10 Last 10 — 25 Last?5 — 45 Last 5ast u.mehr.
die Last zu 4000 Pfund in Conventionsmunze.
F Thlr. gr. Thlr.gr. Thlr. gr. Thlr. gr.
1.) Sachsen .. 8 — 16 11 — 1 8
2.) Preußen, zu Mühlberg, — 8 — 16 1 — 1 8
— zu Wittenberge 1 — 2— 3 — 4
— Cs an denim Art. 16. 1
der Elbeacte genann.— 8 — 16 11— 1 8
ten Zwischen-und Ne-
benämtern.
3.) Anhall — —812 — (6
4.) Hannoer – 8 16 1| — 1 8
5.) Mecklenburg. — 12 112 3— 3—
6.) tauenburegegeg2 1 12 2— 2 —
) Fahrzeuge ohne tadung zahlen allenthalben ein Viereheil vorstehender Tare.
1#*) Schiffe, welche direkt durch die Preußischen Scaaten kransitiren und Mühlberg
und Wittenberge passiren, zahlen keine Recognitionsgebühr an den Preußischen
Zwischen= und Neben-Aemtern. ODegleichen finden die bei diesen Aemtern
ausgeworfenen Säte auf Anhalé-Bernburg und Dessau vorläufig keine Anwendung.
Lat. D.
Formular zu den Neß= oder Auf-Briefen.
Das Schiffegesäß (Namen) Schiffer (Namen) aus (Namen) hält in Preußischem Maaß
tänge des Raums von der Pfliche bis zum Stand . .. Fuß— . . Zoll.
Groͤßte lichte Breite des Raums zwischen den Schwellen (oder Borden) —.. —
Tiefe von der Schnur, welche in der Nähe der Segelducht uͤber den
Auflauf gespannt worden, bis auf die lagerdielen
Ist geaicht auf tast zu 4000 Pfund Preußisch —
den 182
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