Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1826. (9)

(203) 
Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
19. 
  
  
  
29.) Verordnung der Landesregierung, 
die Erhoͤhung der Belohnung auf die Entdeckung eines Brandstifters 
betreffend; 
vom 10ten August 1826. 
Vor GOTTEs Gnaden, Friedrich August, Kdnig von Sachsen 2c.c. 4c. 
Liebe getreue. Wir finden Uns bewogen, für jetzt auf die nächsten fünf Jahre 
demjenigen, welcher einen vorsätzlichen Brandstifeer und dessen Aufenchal'sort zuerst ent- 
deckt und der Obrigkeit anzeige, auch dabei solche Indicien an die Hand giebt, daß der 
Beschuldigte auf deren Grund, bei der wider ihn angestellten Uncersuchung, des frag- 
lichen Verbrechens entweder geständig oder überführt wird, über die, in dem Mandate 
vom 16ten November 1741. und dem Generale vom 17ten Junius 1750, dem 
Enedecker eines solchen Verbrechers bereits zugesicherte Prämie von Einhundere Thalern 
. —= aus der Brandcasse, annoch eine gleiche, aus dem Landeszahlamte abzurei- 
chende, Belohnung von 
  
Einhundert Thalern —. —: 
auszusetzen. 
Gesetzsammlung 1826. ( 33)
	        
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