Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

) 
Gesetzsammlung 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
11. 
—--ttéE3“ 
19.) Resecript der evangelischen wirklichen Geheimen Räthe 
an das Oberconsistorium, 
das wegen Verwaltung der akademischen Gerichtsbarkeit entworfene Regulatio 
betreffend; 
vom 28sten Februar 1829. 
on GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen rc. 2c. 1c. 
Wuͤrdige, Wohlgeborner, Veste, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe andaͤchtige und getreue. 
Nachdem das wegen Verwaltung der akademischen Gerichtsbarkeit bei der Universitaͤt zu 
Leipzig fuͤrs Kuͤnftige entworfene und von Uns genehmigte Regulativ, welches euch mit— 
telst Rescripts vom 5ten Juli vorigen Jahres zugefertigt worden ist, nunmehro, in Gemäs- 
beit der beschlossenen, mictelst Rescripts vom en des vorigen Monats euch bekanne ge- 
machten Abänderungen desselben, eingerichtet worden ist, lassen Wir euch solches, Behufs 
der Bescheidung der Universität, zu dessen gebührender Beachtung anbei zugehen. 
Das vereinigte Polizei= und Criminal= Amt der Sctade Leipzig erhält aus Unserer 
Landesregierung die gleiche Anordnung. 
Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben euch mit Gnaden 
wohlgewogen. 
Gegeben zu Dresden, den 28#ten Februar 1829. 
  
  
V 
Nostitz und Jaͤnckendorf. 
Franz Heinrich Wolf von Schindler. 
Gesetzsammlung 1829. ( 17)
	        
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