Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

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bei Offizieren, welche bei der Reiterei geskanden haben, mit einem weißen Feder- 
stut versehen; Degen, mit gelben Gefäßen. 
Dabei setzen Se. Königliche Majestät fest, daß alle diejenigen Offizlers, welche 
von nun an bis zu dem vorgenannten Termine mit der Erlaubniß, die Armee-Uniform 
zu tragen, entlassen werden, solche sogleich nach ebenbemerkeer neuer Worschrift an- 
zulegen haben. 
Dresden, am 13ten Juli 1829. 
Königliches Staats-Secretariat in Milltair-Commando- 
Angelegenheiten. 
von Zeschau. 
Ausgegeben zu Dresden, am 22 en Juli 1829.
	        
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