Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
Gehnes Stüch vom Jahre 1852. 
XXX. Ministerial Bekanntmachung. 
Nachdem der im 2ten Stücke der vorjährigen Gesesammlung publitirten Con- 
vention über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimationsmittel auf Reisen unterm 
27. April d. J. auch die Fürstlich Lippesche Regierung beigetreten ist, so wird solches 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
. Rudolstadt, den 13. Mai 1832. 
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. 
ertrab. 
  
XXXI. HFandels= und Schiffahrts Bertrag 
zwischen Preusien und den übrigen Staaten des deutschen Zoll= und Handels- 
Vereins einerscits und den Niederlanden andererseits, vom 81. Detbr. 1851. 
Der vorste chendi in der deutschen Uebersebung abgedrackte, unterm 31. Decbr. 
v. J. zwischen den Zollr Handels 
und Schiffahrts-Vertrag wird, nachdem derselbe ratificirtworden und die Auswechse- 
lung der Ratifications. Urkunden stattgefunden hat, zur Nachachtung hierdurch be- 
konnt gemacht. 
Rudolstadt, den 28. Mai 1852. 
Fürstl. Schw. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. 
h. S 
wartz. 
  
A. Koch. 
Bũrsil. Schw. Rudolst. Gesebsamml. XIII. 11
	        
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