Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

20 1857. 
unter Controle und mit den Befugnissen des Hauptzollamtes zu Hof selbstständig zu 
fungiren und die Bezeichuung „Königliches Hauptzollamt, Zollexpedition auf dem 
Bahnofek u führen hat, errichtet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wi 
Awin n, den 3. April 1857. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, 
Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwarp. 
A. Kech. 
  
XV. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 14. April 1857, die Enveiterung der Befngnisse des Königlich Bayerischen 
Nebenzollamtes I. zu Schirnding im Hauptzollamtobezirke Waldsassen betr. 
Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Slaateministeriums des Han- 
dels und der öffentlichen Arbeiten ist dem Nebenzollamte 1. zu Schirnding im Haupt- 
zollamtsbezirke Waldsassen, welches bioher zum Vegleitscheinwechsel nur in beschränktem 
Maße competent war, die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit 
allen hierzu competenten Aemtern des deutschen Zoll- und Handelsvereins ertheilt wor- 
den, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 14. April 1857. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, 
Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwart. 
A. Koch. 
  
NXVI. Ministerial-Bekauntmachung 
vom 24. April 1857, den in Bezug auf den Schutz musikalischer und drama- 
tischer Werke gegen unbefugte Aufführung gefaßten Bundeobeschluß betr. 
Die Bundesversammlung hat in ihrer zehnten diesjährigen Sihung in Bezug auf 
den Schutz musikalischer und dramatischer Werke gegen unbesugte Aufführung den nach- 
stehenden Beschluß gefaßt:
	        
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