1859. 149
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
eFöns#ehntes Stück vom Jahre 1859.
XXXV. Gesetz
vom 11. November 1859, die Nichterhebung der Classen= und e(lassificirten
Einkommensteuer auf das Jahr 1860 betreffend.
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden, Fürst zu Schwarzburg et.
verordnen hiermit auf Antrag Unseres Ministeriums, was folgt:
F. 1.
Die Classen- und klassisicirte Einkommen-Steuer wird auf das Jahr 1860
nicht erhoben.
8. 2.
Unser Finanz-Collegium wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beaustragt.
Urkundlich unter Beidrückung Unseres Insiegels und gewöhnlicher Unterschrift.
So geschehen
Frankenhausen, den 11. November 1859.
(L. S.) Friedrich Günther, F. z. S.
Dr. v. Bertrab. Scheidt. v. Ketelhodt. v. Bamberg.
Förftl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XX. 24
Ausgegeben in Mudolstadt den 20. Nov. 1859.