Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundzwanzigster Jahrgang. 1860. (21)

1860. 115 
.X XXIX. Bekanntmachung 
der Fürstlichen Regierung vom 5. Derember 1860, betreffend die Ertheilung 
eince Privilegiumo für den Maschinenfabrikanten Julius de Vary zu Offenbach 
zur Einführung von drei Maschinen zur CEigarrenfabrikation, nämlich einer 
Cigarremwickelmaschine, einer Cigarrenüberspinnmaschine und einer 
Cigarrenabschneidemaschine. 
Mit. Höchster Genehmigung Sorenissimi ist dem Maschinensabnikanten Julius 
de Barv zu Osseubach ein Privilegium zur Einführung von drei Maschinen zur 
Cigarrenfabrikation, nämlich einer Cigarrenwickelmaschin, einer Cigarrenüberspinn= 
maschine und einer Cigarrenabschncidemaschine in der durch Beschreibung und Zeich- 
nung nachgewiesenen Weise auf Fünf nach einander folgende Jahre von heute ab 
für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, dah 
ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese von ihm erfundenen Ma- 
schinen in den hiesigen Fürstlichen Landen einzuführen und in Anwendung zu bringen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdaun als erloschen zu betrachten, wenn die 
Ausführung und Anwendung der fragl. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht 
binnen Jahressrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit und Eigen- 
thümlichkeit der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen 
Fürstlichen Geheimeraths- Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Er- 
findungspatenten in den deutschen Zollvereins-Staaten zu beobachtenden Grundsätze 
ausdrücklich vorausgesetzt. 
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 5. December 1860. 
Füärstl. Schwarzb. Regierung. 
Scheidt. 
K. A. Vater.
	        
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