1860. 45
Gesetzsammlung
fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Achtes Stüch vom Jahre 1860.
.K. XV. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 16. Juli 1860, die Ertheilung eines Privile-
Hiums für den Maschinen-Constructeur Melchior Nolden in Frankfurt a. M.
auf eine Maschine zum Reinigen deds Getraides.
Mit höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Maschinen-Constructeur Melchior
Nolden in Franksurt a. M. ein Privilegium auf eine Maschine zum Reinigen des Ge-
traides in der durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf acht nach
einander solgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürslenthums mit
der Wirkung ertheilt, dah ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese von
ihm erfundene Maschine zu fertigen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen
zu betrachten, wenn die Ausführung und Anwendung der sraglichen Erfindung in dem
hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen werden kann. Auch wird
die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths- Collegiums vom 12. April 1843 bei
lung von Erfindungspatenten in den deutschen 3
sähe ausdrücklich vorausgeseßt.
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachlung
hiemit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 16. Juli 1860.
Färstl. Schwarzb. Regierung.
Dr. v. Bertrab.
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Wiemann.
Fürstl. Schw. Nudolst. Gesehsamml. XXI. 9
Ausgegeben in Rudolstadt den 8. Seplember 1860.