Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1862. (23)

1862. 10 
Anuweisung 
zum Gebrauche der Alkoholometer und der zugehörigen 
Reductions-Tabellen. 
Nachdem ich auf Grund der Vorschrist im §. 2 des Geseßes, betreffend die 
Verbindlichkeit zur Anwendung gestempelter Alkoholometer, vom 24. April 1860 
(Gesetz-Sammlung S. 381) durch die Cirkular-Versügung vom heutigen Tage fest- 
gesezt habe, daß zur Bestimmung der wahren Spiritus-Stärke aus den scheinbaren 
Spiritus-Starken nur die auf jeder Seite mit dem Stempel der Königlichen Normal- 
Alchungs- Commission versehenen sogenannten Brixschen Tabellen Gültigkeit haben 
sollen, bestimme ich, der Eingangs gedachten Vorschrist gemäß, über das Versahren 
bei Anwendung der Alkoholometer und der zugehörigen Reductions--Tabellen, was folgt: 
S. 1. 
Bei der Handhabung des Alkoholometers ist zu beachten, daß der Punkt, bis zu 
welchem die Spindel des Instrumentes in den zu prüfenden Weingeist eintaucht, jedes- 
mal unter der Oberfläche des letzteren abgelesen werde. Deun auf der Oberfläche 
bildet sich um die Spindel, vermöge der Anziehungskraft der letzteren gegen die um- 
gebende Flüssigkeit stets eine wulstartige Erhöhung, welche auf das Ergebniß der 
Prüfung keinen Einfluß ausüben darf. 
Die auf diese Weise abgelesene Zahl von Graden zeigt die schein bare 
Spiritus-Stärke an. 
. 2. 
Gleichzeitig mit der scheinbaren i Ss wird die Temperatur der 
zu prüfenden Flüssigkeit durch den Thermometer festgestellt. Wird zu die#em Zweck 
ein, mit dem Alkoholometer nicht verbundener Themometer benußt, so muß der 
Temperatur= Grad festgestellt sein, bevor der Alkoholometer aus der Flüssigkeit ent- 
fernt ist. 
S. 3. 
Aus der scheinbaren Spiritus-Stärke und der Temperatur der Flüssigkeit wird 
die wahre Spiritus-Stärke mit Hülfe der Tabelle hergeleitet. 
Diese Tabelle hat zwei Eingänge: den einen für die Anzeigen des Alkoholo- 
meters, den anderen für die Anzeigen des Thermometers. In dem ersteren, näm- 
lich der obersten Horizontal- Reihe, sind die unmittelbaren Alkoholometer-Anzeigen,
	        
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