Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 617 
Bade= und Waschwasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege 
hetragenen Kleidungsstücke sowic die Gerätschaften des Pflegepersonals, ferner nach 
Eintritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die Leiche; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Wohn= und Schlaf- 
räume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- und 
Beltwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder, Bücher, Spielsachen und dergl., 
die vom Kranken benutzten Eh= und Trinkgeschirre, Bettschüsseln, die zum Fort- 
schaffen des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei 
der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht sowie das Schmußwasser. 
Bei Kindbettfieber sind zu desinsizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Blut, blutige, eitrige und wässerige Aus- 
scheidungen (Wochenfluß u. dergl.), gebrauchte Verbandgegenstände, Gumminnter- 
lagen und Wöchnerinnenvorlagen, Leib- und Bektwäsche, Wasch-, Bade= und Schmutz- 
wasser, bei der Pflege gebrauchte Gerätschaften und Instrumente, die Hände und 
Vorderarme und die bei der Pslege getragenen Kleidungsstücke des Pflegepersonals; 
durch Schlußdesinfektion: das von der kranken Wöchnerin benußte Kranken- 
zimmer und die darin befindlichen Gegenstände, von denen anzunehmen ist, daß 
sie mit Ansteckungsstossen behaftet sind, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- und 
Bettwäsche, Zimmermöbel und dergl., die zum Fortschaffen der Kranken oder Ge- 
storbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion ent- 
standene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Scharlach sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf, Mund-, Nachen= und Nasen- 
schleim, Gurgelwasser, Schuppen und sonstige Hautabgänge, Ausscheidungen von 
Wund= und Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegenstände und zum Reinigen 
von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschentücher, Leib- 
und Bettwäsche, Eh= und Trinkgeschirre und sonstige Gebrauchsgegenstände, wie 
Spielsachen, Bücher u. dergl., Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, 
die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke sowie die Gerät- 
schaften des Pflegepersonals, serner nach Eintritt der Genesung oder des Todes 
der genesene Kranke oder die Leiche; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutten Schlaf= und Wohn- 
räume, sowie die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- 
97
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.