Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

Nr. XXIX. L 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogthum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 17. September 1902. 
Inhalt. 
Bekanntmachung: des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen 
Angelegenu heiten: die Verelufachung der Verwaltung der Main-Neckarbahn betreffend. 
  
  
  
Bekanntmachung. 
(Vom 6. September 1902.) 
Die Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckarbahn betreffend. 
Nachdem der zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglichen und der Königlich 
Preußischen und Großherzoglich Hessischen Regierung am 14. Dezember 1901 zu Weimar 
abgeschlossene Staatsvertrag über die Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckarbahn 
allseitig ratifizirt und der Austausch der Ratifikationsurkunden bewirkt worden ist, wird in 
Folge Allerhöchster Ermächtigung dieser Vertrag nachstehend mit dem Anfügen verkündet, daß 
derselbe, soweit erforderlich, die Zustimmung beider Kammern der Landstände erhalten hat. 
Karlsruhe, den 6. September 1902. 
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Brauer. 
Vat. Laub. 
Geietzes= und Verordnungsblait 1902. 50
	        
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