XXXIV. 193
§ 2.
In Artikel 16 des nämlichen Gesetzes werden die Worte „das Fünfundzwanzigfache"
ersetzt durch die Worte „mindestens das Vierundzwanzigfache“.
83.
In der katholischen Kirche darf für das Jahr 1909 die allgemeine Kirchensteuer auf
einen Pfennig Vermögenssteuer und zwanzig Pfennig Einkommensteuer festgesetzt werden.
84.
Dieses Gesetz tritt am 1. Jannar 1909 in Kraft.
Gegeben zu Badenweiler, den 15. August 1908.
Friedrich.
von Dusch. Auf Seiner Röniglichen deheit höchsten Befehl:
von Roeder.
Bekanntmachung.
(Vom 19. August 1908.)
Anderung der Postordnung für das Deutsche Reich betreffend.
Die zu dem Gesetze über das Postwesen des deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871
erlassene und unterm 22. März 1900 (Seite 169 ff. des Gesetzes= und Verordnungsblattes)
bekannt gegebene Postordnung vom 20. März 1900 hat durch Verordunng des Herrn Reichs-
kanzlers vom 13. August d. J. einige Anderungen erfahren. Diese Verordnung wird nach-
stehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Karlsruhe, den 19. August 1908.
Ministerium des Großbherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Kühn. Dold.
Berlin W 66, den 13. August 1908.
Anderung der Bostordnung vom 20. Mätz 1900.
Die Postordnung vom 20. März 1900 wird in folgenden Punkten geändert und ergänzt:
1. Im §8 3 „Außenseite“ ist als zweiter Satz des Abs. U. (Anderung vom
10. September 1907) ecinzuschalten: