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schnitte in Theorie und Zeichenpraxis durchgearbeitet werden. Schon frühzeitig ist die
zeichnerische Darstellung funktionaler Ausdrücke zu üben. In der Trigonometrie, ebenso auch
in der rechnenden Stereometrie soll der Lehrstoff, insbesondere auch das Material an Formeln
auf das Notwendigste beschränkt werden.
Die aus der Analysis und analytischen Geometrie genommenen Abschnitte sollen einmal
dem Schüler einen Einblick in den Gedankengang dieses wichtigsten Arbeitsmittels der höheren
Mathematik geben; sie sollen aber noch mehr ihn dahin führen, daß er zu erkennen vermag,
wie die Entwicklung des ganzen Bereichs der Naturwissenschaften nur durch die Benützung
mathematischer Gedanken und Vorstellungen, insbesondere der Gedanken der Jufinitesimal=
berechnung, möglich und die Mathematik zur Trägerin naturwissenschaftlicher Erkenntnis
geworden ist.
§ 10. Freihandzeichnen.
Für dieses Fach gilt der unterm 18. Mai 1909 verkündete Lehrplan für den Freihand-
zeichenunterricht an den Höheren Schulen für die männliche und weibliche Jugend. (Schul-
verordnungsblatt 1909, Seite 126.)
8 11. Schreiben.
Der Schreibunterricht hat die Aufgabe, der Schrift der Schüler Regelmäßigkeit und Ge—
läufigkeit zu geben. Er bedient sich zu diesem Zweck des Vorschreibens an der Tafel; auch
können Vorlagen benützt werden.
In Klasse VI wird vorzugsweise die lateinische Schrift geübt, in V die deutsche. Der
Klasse IV fallen Ubungen im schnelleren Schreiben zu.
§ 12. Turnen.
Der Turnunterricht hat nicht nur die Erhaltung und Befestigung der Gesundheit und
die Entwicklung der körperlichen Kraft, Gewandtheit und Anstelligkeit anzustreben, sondern
auch die sittliche Bildung der Schüler, die Herrschaft des Geistes über den Körper und die
freie Ein= und Unterordnung der Einzelnen unter ein Ganzes zu fördern und insbesondere
die zur Mannhaftigkeit gehörenden Eigenschaften wie Ausdauer, Mut und Besonnenheit zu
pflegen.
Den Ubungsstoff bilden Frei= und Ordnungsübungen, Laufen, Springen und Ringen,
ÜUbungen im Werfen, mit Stab, Hantel und anderen Handgeräten, am Reck, Barren, Pferd
und Klettergerüst, Turnspiele und soweit tunlich, Turnfahrten.
Für die Stoffverteilung bleiben bis auf weiteres die Leitfäden von Alfred Maul maßgebend.
§ 13. Singen.
Für den Gesangunterricht werden besondere Abteilungen gebildet, welche für die unteren
Klassen mit der Klassenteilung zusammenfallen können. Von Klasse IV an werden die sing-
fähigen Schüler zu einem Schulchor für den mehrstimmigen Gesang zusammengestellt. Bei