Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

274 XXXI. 
schnitte in Theorie und Zeichenpraxis durchgearbeitet werden. Schon frühzeitig ist die 
zeichnerische Darstellung funktionaler Ausdrücke zu üben. In der Trigonometrie, ebenso auch 
in der rechnenden Stereometrie soll der Lehrstoff, insbesondere auch das Material an Formeln 
auf das Notwendigste beschränkt werden. 
Die aus der Analysis und analytischen Geometrie genommenen Abschnitte sollen einmal 
dem Schüler einen Einblick in den Gedankengang dieses wichtigsten Arbeitsmittels der höheren 
Mathematik geben; sie sollen aber noch mehr ihn dahin führen, daß er zu erkennen vermag, 
wie die Entwicklung des ganzen Bereichs der Naturwissenschaften nur durch die Benützung 
mathematischer Gedanken und Vorstellungen, insbesondere der Gedanken der Jufinitesimal= 
berechnung, möglich und die Mathematik zur Trägerin naturwissenschaftlicher Erkenntnis 
geworden ist. 
§ 10. Freihandzeichnen. 
Für dieses Fach gilt der unterm 18. Mai 1909 verkündete Lehrplan für den Freihand- 
zeichenunterricht an den Höheren Schulen für die männliche und weibliche Jugend. (Schul- 
verordnungsblatt 1909, Seite 126.) 
8 11. Schreiben. 
Der Schreibunterricht hat die Aufgabe, der Schrift der Schüler Regelmäßigkeit und Ge— 
läufigkeit zu geben. Er bedient sich zu diesem Zweck des Vorschreibens an der Tafel; auch 
können Vorlagen benützt werden. 
In Klasse VI wird vorzugsweise die lateinische Schrift geübt, in V die deutsche. Der 
Klasse IV fallen Ubungen im schnelleren Schreiben zu. 
§ 12. Turnen. 
Der Turnunterricht hat nicht nur die Erhaltung und Befestigung der Gesundheit und 
die Entwicklung der körperlichen Kraft, Gewandtheit und Anstelligkeit anzustreben, sondern 
auch die sittliche Bildung der Schüler, die Herrschaft des Geistes über den Körper und die 
freie Ein= und Unterordnung der Einzelnen unter ein Ganzes zu fördern und insbesondere 
die zur Mannhaftigkeit gehörenden Eigenschaften wie Ausdauer, Mut und Besonnenheit zu 
pflegen. 
Den Ubungsstoff bilden Frei= und Ordnungsübungen, Laufen, Springen und Ringen, 
ÜUbungen im Werfen, mit Stab, Hantel und anderen Handgeräten, am Reck, Barren, Pferd 
und Klettergerüst, Turnspiele und soweit tunlich, Turnfahrten. 
Für die Stoffverteilung bleiben bis auf weiteres die Leitfäden von Alfred Maul maßgebend. 
§ 13. Singen. 
Für den Gesangunterricht werden besondere Abteilungen gebildet, welche für die unteren 
Klassen mit der Klassenteilung zusammenfallen können. Von Klasse IV an werden die sing- 
fähigen Schüler zu einem Schulchor für den mehrstimmigen Gesang zusammengestellt. Bei
	        
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