Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

Nr. XXXII. 1#7 
Gesetzes- und Verordnungs-Vlatt 
für das Großherzogtum Baden. 
  
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 27. August 1913. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachungt des Ministeriums des Innern: die Einfuhr von Tieren aus der Schweiz betressend. 
  
Bekanntmachung. 
(Vom 20. August 1913.) 
Die Einfuhr von Tieren aus der Schweiz betreffend. 
Wegen Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in dem schweizerischen Kanton Bern 
wird die Ein= und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen dieser Herkunft auf Grund des §. 7 
des Viehseuchengesetzes bis auf weiteres neuerdings verboten. 
Karlsruhe, den 20. August 1913. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtuer. 
Dr. Straub. 
Druck und Berlag von Nalsch — in Karlsruhe. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1913. 73