Nr. XXXII. 1#7
Gesetzes- und Verordnungs-Vlatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 27. August 1913.
Inhalt.
Bekanntmachungt des Ministeriums des Innern: die Einfuhr von Tieren aus der Schweiz betressend.
Bekanntmachung.
(Vom 20. August 1913.)
Die Einfuhr von Tieren aus der Schweiz betreffend.
Wegen Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in dem schweizerischen Kanton Bern
wird die Ein= und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen dieser Herkunft auf Grund des §. 7
des Viehseuchengesetzes bis auf weiteres neuerdings verboten.
Karlsruhe, den 20. August 1913.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Der Ministerialdirektor:
Weingärtuer.
Dr. Straub.
Druck und Berlag von Nalsch — in Karlsruhe.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1913. 73