Nr. 40 11
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 26. Mai 1917.
Juhalt.
Bekanntmachung: des Ministeriums der Finanzen: das Verzeichnis der den Militäranwärtern und Inhabern
des Anstellungsscheins im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 9. März 1917.)
Das Verzeichnis der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im badischen Staats-
dienst vorbehaltenen Stellen betreffend.
Nachstehend wird ein neues Verzeichnis der den Militäranwärtern und Inhabern des An-
stellungsscheins im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Das mit der Bekanntmachung des Großherzoglichen Staatsministeriums vom 28. September
1903 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 175) bekanntgegebene Verzeichnis samt Nachträgen
tritt damit außer Kraft.
Karlsruhe, den 9. März 1917.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Rheinboldt. Fell.
Verzeichnis
der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im badischen Staatsdienst
vorbehaltenen Stellen.
Vorbemerkungen.
1. Zu Spalte 3 des Verzeichnisses.
Die Spalte enthält lediglich Stellen, die nur im Wege des Aufrückens oder der Beför-
derung zu erreichen sind. Bewerbungen um diese Stellen werden daher nicht entgegen-
genommen.
2. Zu Spalte 4 des Verzeichnisses.
Die noch im Militärdienst befindlichen Anwärter haben die Bewerbungsgesuche durch
Vermittlung ihres Truppenteils (d. i. das Bataillon oder die Abteilung, bei der Kavallerie
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