Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Gesei- und Verorduuugs·Hlulf 
für das 
Königreich Bayern. 
M II. 
München, den 11. März 1874. 
  
Inhalt: 
HBekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. — Bekanntmachung, die provisorische Errichtung einer 
Hebammenschule an der Entbindungsanstalt in Erlangen betr. — Ordensverleihungen. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. — Königlich Allerhöchste Anerkennungen. 
  
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Nachdem die Rinderpest in Niederssterreich erlo schen ist, werden die durch die Bekanntmachung 
rom 1. Februar l. Is. (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 70) gegen jenes Kronland verfügten 
Verkehrs-Beschränkungen mit dem Bemerken aufgehoben, daß gegen dasselbe fortan die Vor- 
schriften unter Ziffer III der Bekanntmachung vom 8. August 1873 (Reggebl. S. 1299 u. ff.) 
wieder in Anwendung zu kommen haben. 
München, „den 7. März 1874. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
v. Pfeufer. 
Durch den Minister 
der Generalsecretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt. 
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