Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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2)  Ebenso  ist  Uns  genehm,  daß  den  Gemeinden  Eisenbach,  Raßbach  und  Volkersbrunm
die  Summe  von  89  fl.  aus  den  Erübrigungen  des  Jahres  1873  nach  dem  Beschlusse  des
Landrathes  angewiesen  werde.  ·

3)  Dem  Antrage  des  Landrathes  entsprechend  beauftragen  Wir  Unsere  Kreisregierung,
Kammer  des  Innern,  die  Frage,  ob  es  für  die  Kreis-Interessen  nicht  förderlicher  sei,  anstatt
vielen  Gemeinden  kleine  Beiträge  zu  geben,  Passiocapitalien  aufzunehmen  und  durch  deren
Hinausgabe  an  die  zu  unterstützenden  Gemeinden  diesen  die  sofortige  Herstellung  ihrer  Schulhausbauten
  zu  ermöglichen,  einer  näheren  Würdigung  zu  unterstellen,  und  das  Ergebniß  der
nächsten  Landrathsversammlung  vorzulegen.

4)  Den  von  dem  Landrathe  in  Bezug  auf  den  revidirten  Entwurf  der  Satzungen  des
unterfränkischen  Kreisunterstützungsvereins  für  dienstunfähige  Schullehrer  gefaßten  Beschlüssen
haben  Wir  unter'n  13.  Jannar  l.  Is  Unsere  Genehmigung  ertheilt  und  ist  von  Unserem
Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  das  zum  Vollzuge
Erforderliche  bereits  angeordnet  worden.

5)  Dem  Beschlusse  des  Landrathes,  daß  allen  vor  dem  Entstehen  des  gesetzlichen  Kreis-Vereines
  gquiescirten  Schullehrern  eine  Theuerungszulage  von  je  50  fl.  aus  Kreisfonds  zu
gewähren  und  zu  diesem  Zwecke  die  Summe  von  1000  fl.  in  das  Kreisbudget  einzusetzen  sei,
ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

6)  Ebenso  genehmigen  Wir  die  von  dem  Landrathe  beschlossene  Erhöhung  der  Zuschüsse:

a)  an  die  besondere  Schullehrer-Wittwen=  und  Waisencasse  von  Unterfranken  von  2000  fl.
auf  7454  fl.  zur  Aufbesserung  der  Pensionsbezüge  der  Lehrer-Relicten,
b)  an  das  bayerische  Lehrer  Waisenstift  von  100  fl.  auf  200  fl.

7)  Wir  genehmigen,  daß  nach  Antrag  des  Landrathes  zur  Organisation  von  Schullehrer=Conferenz-Bezirken
  und  Abhaltung  von  Conferenzen  die  Summe  von  2000  fl.  in  das  Kreis-Budget
  eingesetzt  werde,  und  beauftragen  Unsere  Kreisreglerung,  Kammer  des  Innern,
wegen  Verwendung  dieses  Betrages  seiner  Zeit  gesonderten  gutachtlichen  Bericht  an  Unser
Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  zu  erstatten.

Zugleich  finden  Wir  Uns  im  Hinblicke  auf  die  Opferwilligkeit  des  Landrathes  bei
Förderung  der  Zwecke  der  Volksschule  und  auf  die  warme  Fürsorge,  welche  derselbe  der
Verbesserung  der  Lage  des  Lehrerpersonals  und  der  Lehrer-Relicten  zugewendet  hat,  gerne
veranlaßt,  demselben  hierüber  Unsere  Allerhöchste  Anerkennung  auszusprechen.,

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