Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Nachforschung 
Über die Bestel. 
lung von Brief- 
postsendungen, — 
Lautzettel. 
V Enthhalten derlel Sendungen nur einen Einschluß, so findet die Portoan= 
rechnung, wenn die Zusendung an die Postanstalt unfrankirt erfolgte, mit dem 
auf der ganzen Sendung lastenden Betrage statt. 
G. 37. 
1 Von dem Absender kann die amtliche Nachforschung über richtige Bestel- 
lung sowohl bezüglich jener Briefpostsendungen, für welche von der Postanstalt 
eine Garantteleistung übernommen woiden ist, als auch bezüglich gewöhnlicher 
Briefpostsendungen in Anspruch genommen werden. 
1I Begründet der Absender das desfallsige Verlangen durch eine schriftliche 
Nachricht des Adressaten, daß eine eingeschriebene Sendung am Bestimmungsorte 
verspätet eingetroffen oder gar nicht zur Bestellung gekommen sel, so ist die 
Aufgabepost verbunden, durch Abfertiguug eines Laufzettels über die bezügliche 
Sendung Nachforschung zu halten und dieses dem Aufgeber auf dem Aufgabescheine 
von Diensteswegen zu bestätigen. 
III Ligt eine solche Nachricht von Seite des Adressaten nicht vor, und 
wünscht der Absender gleichwohl aus irgend einem andern Grunde über die 
richtige Zustellung einer eingeschriebenen Sendung näheren Nachweis zu erhalten, 
so ha#r derselbe für die Ausfertigung des Laufzettels eine Gebühr von 20 Pfennig 
zu entrichten. 
IV. Der zurückkommende Laufzettel wird, wenn die Zustellung der Sendung 
richtig erfolgt ist, dem Aufgeber ohne weitere Anforderung einer Gebühr im 
Originale, wenn die Bestellung verspätet oder gar nicht erfolgt ist, dagegen unter 
gleichzeitiger Rückerstattung der bei der Absendung eingehobenen Gebühr abschriftlich 
zur weiteren Verfügung behändigt. 
V Laufzettel wegen verzögerter Zurücksendung eines Rückscheines oder wegen 
soumseliger Erledigung des ersten über eine Sendung abgefertigten Laufzettels, 
sowie Laufzettel über portofreie Sendungen sind von Diensteswegen und sohin 
gebührenfrei abzusenden. 
VI Ween über die richtige Zustellung gewöhnlicher Briefpostsendungen 
Zweifel bestehen, kamnn von dem Absender bei der Aufgabepost die Abfertigung eines 
Nachfrageschreibens veranlaßt werden. Wird durch dasselbe festgestellt, daß die
	        
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