Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das  Kreisamtsblatt
  bereits,  veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1876.
Die  Steuerprincipalsumme  für  den  Regierungsbezirk  von  Niederbayern  beträgt  für  das
Jahr  1876  2·486,752  -x  50  wovon  ein  Steuerprocent  auf  24,867.#14  52  sich  berechnet.

III.
Kreisausgaben  und  Kreiseinnahmen  für  das  Jahr  1876.
Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreisansgaben  und  Kreiseinnahmen
ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  bei  Prüfung  des  Voranschlags  und  außerdem  erfolgten  Anträge
und  Beschlüsse  des  Landraths  ertheilen  Wir  nachstehende
Entschließungen:

1.  Die  Umrechnung  der  an  die  Schulgemeinden  zu  leistenden  Gehaltsergänzungs-Zuschüsse
  mit  1/4  80  3  per  Gulden  macht  der  Landrath  davon  abhängig,  daß  auch  die
gesetzlichen  Normalgehaltsbezüge  des  Lehrpersonals,  wozu  diese  Zuschüsse  bestimmt  sind,  nach
diesem  Maßstabe  umgerechnet  werden.

Wir  haben  hierauf  dem  Landrath  zu  erwidern,  daß  zwar  bei  den  Staatszuschüssen
zur  Besoldung  des  Lehrpersonals  an  den  Volksschulen  die  Umrechnung  des  Guldens  zu
1  80  J  nach  dem  Budget  der  XIII.  Finanzperiode  erfolgen  wird,  dagegen  bei  den
Leistungen  der  Gemeinden  für  diesen  Zweck  ohne  Aenderung  des  Schulbedarfsgesetzes  vom
10.  November  1861  eine  solche  Umrechnung  nicht  angeordnet  werden  kann  und  bezüglich
Letzterer  die  Entschließung  Unseres  Stattsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und
Schulangelegenheiten  vom  30.  November  1875  Nr.  15,400  (Ministerialblatt  für  Kirchenund
  Schulangelegenheiten  Jahrgang  1875  S.  447)  Maß  zu  geben  hat.

2.  Nachdem  durch  das  Budget  und  Finanzgesetz  für  die  XIII.  Finanzperiode  die  Mittel
zur  Ausdehnung  der  Dienstalterszulagen  für  das  Lehrpersonal  der  Volksschulen  auf  die  ganze
Dauer  der  Dienstesactivität  desselben,  sowie  zur  Erhöhung  der  Unterstützungsbeiträge  der
Lehrer-Relicten  aus  Centralfonds  zur  Verfügung  gestellt  worden  sind,  haben  Wir  den