Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Antrage nicht nach dem Vorgange anderer deutschen Staaten durch entsprechende höhere Be- 
stuerung dieses Gewerbebetriebes entsprochen werden kann. 
3) Auf die wiederholte Bitte um Crrichtung eines Realgymnasiums und einer Industrie- 
schule im Kreise Oberfranken verweisen Wir auf Ziff. V Nr. 4 des Landrathsabschiedes vom 
4. September 1876 mit dem Bemerken, daß ein Bedürfniß nach Vermehrung der Nealgym- 
nasien zur Zeit nicht besteht und vor der Errichtung neuer Industrieschulen der nächste Erfolg 
der beabsichtigten neuen Gewerbschulorganisation abzuwarten sein wird. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben 
meuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Interessen des 
von ihm vertretenen Kreises und ertheilen ihm die Versicherung Unserer Königlichen Huld 
und Gnade. 
München, den 25. März 1877. 
Ludwig. 
Dr. v. Luh. v. Pfenser. v. Berr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Gencral-Secretär: 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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