Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

    
Gesetz und Verorduungs/Hluli 
für das 
Königreich Bayern. 
J#5 6. 
München, den 16. Mai 1882. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 30. April 1882, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
     
  
  
     
  
  
  
Nr. 6211 St.--M. b. 3. 
661 K.-M. 
Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf 8. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehrordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875, Theil 1), folgen nachstehend im Abdrucke zwei Aus- 
schreiben des Reichskanzlers vom 19. April 1882, welche im Centralblatte für das Deutsche 
Reich Seite 179 und 195 enthalten sind. 
München, den 30. April 1882. 
v. Maillinger. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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