Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

tz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich BVayern. 
  
  
W 52. 
München, den 30. November 1882. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 19. November 1882, das von Seiner Majestät dem Könige Maximilian II. von Bayern 
gestiftete Privat-Familienfideicommiß betr effend. 
  
Bekauntmachung, das von Seiner Majestät dem Könige Maximilian II. von Bayern gestiftete 
Privat-Familienfideicommiß betreffend. 
Staatsministerium des königlichen Hauses und des Aeußern. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 17. Jannar 1870 (Regierungs- 
blatt Jahrgang 1870 Seite 193—196), ferner vom 29. Jannar 1881 (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Jahrgang 1881 Seite 9 und 10) wird hiemit bekannt gegeben, daß durch 
Allerhöchste Entschließung vom 1. Juli l. J. dem von Seiner Majestät dem Hoöchstseligen 
Könige Maximilian II. von Bayern gestifteten Privat-Familienfideicommisse nunmehr 
auch die nachbezeichneten, bisher im Allerhöchsten Allodialvermögen befindlichen Grundbesitz- 
ungen einverleibt worden sind, nämlich: 
103