tz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich BVayern.
W 52.
München, den 30. November 1882.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 19. November 1882, das von Seiner Majestät dem Könige Maximilian II. von Bayern
gestiftete Privat-Familienfideicommiß betr effend.
Bekauntmachung, das von Seiner Majestät dem Könige Maximilian II. von Bayern gestiftete
Privat-Familienfideicommiß betreffend.
Staatsministerium des königlichen Hauses und des Aeußern.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 17. Jannar 1870 (Regierungs-
blatt Jahrgang 1870 Seite 193—196), ferner vom 29. Jannar 1881 (Gesetz= und Ver-
ordnungsblatt Jahrgang 1881 Seite 9 und 10) wird hiemit bekannt gegeben, daß durch
Allerhöchste Entschließung vom 1. Juli l. J. dem von Seiner Majestät dem Hoöchstseligen
Könige Maximilian II. von Bayern gestifteten Privat-Familienfideicommisse nunmehr
auch die nachbezeichneten, bisher im Allerhöchsten Allodialvermögen befindlichen Grundbesitz-
ungen einverleibt worden sind, nämlich:
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